Die Auslandskrankenversicherung ist die optimale Wahl, um die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts zu übernehmen. Zusätzlich deckt sie auch die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, die andernfalls von dir selbst getragen werden müssten.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung übernimmt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest tragen müssen, falls du deine gebuchte Reise aus unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit stornieren musst oder deine Meinung änderst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur in Fällen dringlicher Stornierungsgründe. Ein spontaner Abbruch der Reise wird hier nicht berücksichtigt.
Solltest du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigen, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und im Urlaub auftreten, übernimmt die Reiseunfallversicherung alle anfallenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt diese Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Bei Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und vieles mehr.
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